Öffentliche Bauten

Das Bauen für die Öffentlichkeit ist auch immer ein Bauen in der Öffentlichkeit. Bei kommunalen oder staatlichen Bauvorhaben sind deshalb die Interessen der Bürger und der Verwaltung im Einklang mit dem Architekten abzustimmen.

Das öffentliche Gebäude ist Ausdruck der zivilen Gesellschaft und hat Vorbildfunktion in gesellschaftlicher, gestalterischer und ökologischer Sicht. Dem öffentlichen Gebäude kommen somit Anforderungen zu, die kein Gesetz regelt, sondern das besondere Verantwortungsbewusstsein aller Beteiligten fordert.

Kommunale Bauvorhaben sind meist von langer Hand geplant und finanziert. In der Regel wird die Finanzierung von mehreren Zuschussgebern gesichert. Nachfinanzierungen sind kaum möglich. Die Kostensicherheit spielt deshalb eine besonders wichtige Rolle.

Aus diesen Gründen gilt es für den Architekten besonders verantwortungsbewusst zu handeln.

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