Bei der diesjährigen Landesvertreterversammlung der Architektenkammer Baden-Württemberg in Mannheim ging es vor allem um Anpassungen der Beitragsordnung im Hinblick auf die aktualisierte Berufsordnung. Zudem wurde generell das Thema Mehrwert der Kammermitgliedschaft für Angestellte diskutiert. So betonte gerade Maximilian Bamme im Rahmen einer entsprechenden Podiumsdiskussion wie wenig sinnvoll es sei, zwischen den Anliegen von Angestellten und Selbstständigen zu trennen. Naturgemäß sei er sehr daran interessiert, dass sein Büroinhaber gute Einnahmen generiere, erklärte er. Ihm gehe es dabei jedoch nicht nur um ein gesichertes Gehalt, sondern auch darum, dass seine Arbeit "nicht einfach hergeschenkt" wird. In seinen Wortmeldungen zielte indes Dr. Luigi Monzo immer wieder darauf ab, wie wichtig es sei, dass sich die Kammer aus ihrer traditionellen Verbundenheit gegenüber den Selbstständigen löse und sich zu einer Kammer vor allem auch der Angestellten wandle, womit sie auch der tatsächlichen Realität ihrer Struktur Rechnung trüge. Zudem brachten beide Landesvertreter schlagwortartig das Thema einer Gewerkschaft ins Spiel, das aber keinerlei weitere Beachtung fand.
Ein weiterer wichtiger Punkt, der bei der Landesvertreterversammlung besprochen wurde, ebetraf die jüngst vollzogenen Änderungen der Landesbauordnung im Hinblick auf den Umgang mit der Bearbeitung von Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3. Gemäß der zum 31. Juli 2019 in Kraft getretenen Änderung gibt es nunmehr keine Wahlfreiheit mehr für Baugenehmigungsverfahren für Wohngebäude der Gebäudeklasse 1 bis 3. Das normale rechtssichere Baugenehmigungsverfahren ist bei diesen Gebäudeklassen, zu denen auch die meisten Einfamilienhäuser gehören, somit nicht mehr möglich. Stattdessen kann nur noch auf das vereinfachte Verfahren oder das Kenntnisgabeverfahren zurückgegriffen werden. Herr Bamme und Herr Dr. Monzo unterstützten den vom Kammerbezirk Tübingen eingebrachten Appell zur Landesbauordnung, wonach die Landesregierung aufzufordern ist, diesbezüglich wieder die Wahlfreiheit einzuführen. Obwohl die Diskussion unter den Landesvertreterinnen und -vertretern kontrovers verlief, wurde der Antrag letztlich mit großer Mehrheit angenommen. Ob dieser Appell von Erfolg gekrönt sein wird, bleibt abzuwarten.